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Gemeinsames Lernen

Im Gemeinsamen Lernen (früher: Gemeinsamer Unterricht) lernt ein Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zusammen mit Kindern ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in einer allgemeinen Schule. Hierzu erhält die Lehrkraft der allgemeinen Schule Unterstützung durch eine Förderschullehrkraft. Diese erstellt in Absprache mit der Grundschullehrkraft einen individuellen Förderplan für das Kind. Beide unterrichten zeitweise zusammen in der Klasse und überprüfen regelmäßig die Lernfortschritte des Kindes.

 

Kann ein Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf das Bildungsziel der Grundschule oder einer Schule im Sekundarbereich I erreichen, so wird es nach den Richtlinien und Lehrplänen für die jeweilige Schulform unterrichtet. Die sonderpädagogische Förderung erfolgt dann zielgleich.

 

Wird es nach dem Bildungsziel des jeweiligen Förderschwerpunktes unterrichtet, so erfolgt die Förderung im Gemeinsamen Unterricht anhand der Richtlinien und Lehrpläne dieser Schulformen. Die Förderung erfolgt dann zieldifferent.

 

Die zuständige Schulaufsichtsbehörde trifft in jedem Einzelfall die Entscheidung, ob die allgemeine Schule der geeignete Förderort im Rahmen des Gemeinsamen Lernens ist oder ob die erforderlichen Voraussetzungen zur Einrichtung einer integrativen Lerngruppe vorliegen.

 

Die Schulleitung nimmt nach der Prüfung der notwendigen personellen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen das jeweilige Kind auf.